Volksabstimmung
4. März 2018
Hierzu meine persönlichen Meinungen,
Erklärungen und
Argumente:
NEIN zu #NoBillag
February 17, 2018
Ausgangslage:
DIe Befürworter dieser Initivatie möchten die Gebühren für Radio- und Fernsehen abschaffen; die Billag macht für diese Gebühren das Inkasso.
Vierte Gewalt - unverzichtbar:
Eine vierte Gewalt mit einem unabhängigen und vielfältigen Radio- und Fernsehangebot ist für unsere direkte Demokratie unverzichtbar. Bei Annahme der Initiative muss nicht nur die SRG den Betrieb einstellen, auch 35 regionalen Radio- und TV-Stationen droht das Aus. Gerade in der Schweiz, wo die Bürgerinnen und Bürger mehrmals pro Jahr über teils komplexe Vorlagen befinden und wo die sprachliche und geographische Vielfalt gross ist, wäre das verheerend.
Wollen wir?
-
Medien-Monopoly für Reiche und Mächtige?
-
Kommerz statt Qualität?
-
Verlust der regionalen Vielfalt? (Ein Romanisch-Kurs für die Befürworter?)
-
Höhere Kosten für weniger Inhalt?
Ich nicht. Darum ist mein Votum:
NEIN zu #NoBillag
Ist mir diese direkte Domokratie auch in der 4. Gewalt etwas wert? Ja, nämlich ab 2019 = CHF 1.- / Tag !!
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Ausgangslage:
Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen.
Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ausgesprochen tief sind.
Mein Votum ist:
JA zur AHV-Reform 2020 - ja zu beiden Vorlagen
Warum JA?
Grundsätzlich muss unser Sozialwerk AHV, dass es seit 1948 gibt, den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Als 1948 die AHV eingeführt wurde, erhielten die damaligen Pensionierten BürgerInnen sofort die Rente, obwohl sie nichts einzahlten. Die 18-jährigen von 1948 (heute: 88-jährig) zahlten fast 50 Jahre in die AHV ein, ohne einen Rappen zu erhalten.
Zwischen 1948 und 1997 gab es 10 AHV-Revisionen; seit fast 20 Jahren debattieren unsere PolitikerInnen und kommen keinen Schritt weiter. Die AHV muss dringend reformiert werden! Bei einem Nein zu diesen beiden Vorlagen, werden unsere Parlamtentspolitiker in Bern nochmals 10 Jahre nach Lösungen ringen und nichts lässt uns hoffen, dass dies dann besser sein wird, als diese Reform 2020.
Nicht alles ist perfekt und wird es auch nicht sein; es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung - eben einen Schritt und nicht "Treten an Ort - was uns weiter bringt und die AHV zumindest bis ca. 2030 weniger "verschulden" lässt.
Was ändert:
a) Umwandlungssatz der Pensionskassen sinkt von 6,8 auf 6,0 Prozent - schrittweise bis 2021 (auf ordentlichen Beiträgen)
b) Ausgleichsmassnahmen innerhalb der 2. Säule (Senkung des Koordinationsabzuges / Erhöhung der Altersgutschriften)
c) AHV-Rente wird um CHF 70.- / Monat erhöht (nur für Neurentner; leider im Giesskannenprinzip)
d) Plafond für Ehepaare wird von 150% auf 155% erhöht (maximal also CHF 3'751.- / Monat)
e) Rentenalter der Frauen steigt von heute 64 Jahre auf 65 Jahre (schrittweise ab 2018 in Schritten à 3 Mte)
f) Flexibilisierung des Altersrücktritte (von 62 bis 70 Jahren)
Wie wird diese Reform bezahlt?
a) Verschiebung: 0,3 Prozentpunkte Mehrwertsteuer fliessen ab 2018 nicht mehr in die IV sondern in die AHV
b) Die Mehrwertsteuer steigt ab 2021 um zusätzlich 0,3 Prozentpunkte auf 8,3% (ca. CHF 2,1 Milliarden)
c) Lohnabzüge werden um 0,3 Prozentpunkte erhöht (0,15% für Arbeitgeber und 0,15% für den Arbeitnehmer) - ca. CHF 1,4 Milliarden
d) Die Frauen finanzieren mit dem erhöhten Pensionsalter um 1 Jahr (also bis 65) einen Beitrag von CHF 1,3 Milliarden
e) Bundesbeitrag zu Gunsten der AHV ca. CHF 600 Millionen
Die AHV-Reform 2020 bringt ab 2030 rund CHF 5 Milliarden Mehreinnahmen jährlich
Schlussbemerkung:
Für die Sicherung unserer Altersvorsorge gibt es nur 3 Hebel:
a) Einnahmen erhöhen (MwSt und Lohnprozente)
b) Renten kürzen (will vermutlich niemand)
c) Rentenalter erhöhen (keine Partei möchte Wähler verlieren und darum sprechen unsere Politiker ungerne davon; es gibt auch immer mehr "ältere" Wähler, die es zu "vergraulen" und zu verlieren gilt!
wir kommen jedoch nicht darum herum, das Pensionsalter stufenweise von 65 Jahre auf zB 67 Jahre zu erhöhen (umliegende Staaten haben dies ja bereits oder haben die Erhöhung schon beschlossen)
Besten Dank für Ihre JA-STIMME - 2x !!!
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Fragen über Fragen - eine leichte Antwort:
Wollen wir unabhängig bleiben?
Wollen wir lokale Arbeitsplätze schaffen und sie nicht nach Saudi-Arabien und Russland exportieren?
Wollen wir den C02-Ausstoss reduzieren?
Wollen wir keine weiteren AKW's mehr bauen?
Wollen wir den Energieverbrauch zu Gunsten der Umwelt reduzieren?
Wollen wir die energetischen Gebäudesanierungen vorantreiben?
Ja, ich will dies alles. Und Sie? Was wollen Sie?
Mein Votum ist: JA
(glp CH sagt JA)
Um was geht es?
Das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 wurde am 30.September 2016 vom Parlament angenommen. Die SVP geht nun mit einem Referendum gegen dieses erste Paket vor. Die Energiestrategie kommt damit vors Volk - am 21. Mai stimmen wir darüber ab, ob unser Energiesystem sinnvoll und zukunftsfähig umgebaut wird.
5 Fakten zur #ES2050:
-
Personenwagen und Lieferwagen werden umweltfreundlicher (ab 2020: 95g C02 / km)
-
Der durchschnittliche Energieverbrauche wird in mehreren Schritten bis 2050 reduziert (bis 2035 um 43% versus 2000)
-
Schutz von Biotopen von nationaler Bedeutung
-
Erhöhung der Beitrag von Gebäudesanierungen (von CHF 300 auf CHF 450 Mio / Jahr)
-
Es dürfen keine weiteren AKW's mehr gebaut werden
Oder auch anders formuliert:
Die #ES2050 steht auf 3 Pfeilern:
-
Energieeffizienz:
Effizienz ist im Interesse der Wirtschaft und unseres rohstoffarmen Landes. Die Energiestrategie setzt Effizienz-Ziele, schafft Anreize. Die Ausführung überlässt man der Wirtschaft. Effizienz und Eigenverantwortung: das ist typisch Schweiz
-
Erneuerbare Energieversorgung stärken
Investitionen in Erneuerbare Energiequellen sind Investitionen in die Zukunft. Der Wechsel von Förderung auf Lenkung wird vorgenommen.
-
Einheimische Energieformen:
Nicht Import von Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran (Fossilien) aus dubiosen Ländern wie Saudi-Arabien, Russland etc. sondern die einheimische Förderung von Erneuerbaren wird bevorzugt wie: Photovoltaik, Solarthermie, Wasserenergie, Biomasse, Windenergie etc.
Die Zukunft unserer Kinder und Enkel gehört der ökologischen Ökonomie !!!
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Um was geht es?
- Die Schweiz steht wegen Steuerprivilegien unter Druck
- Internationale Firmen mit Sitz in der Schweiz werden tiefer besteuert als nur im Inland tätige Unternehmen
- EU und OECD sehen darin eine unzulässige Bedrohung. Sie drohen mit wirtschaftlichen Sanktionen
- Mit der Unternehmenssteuerreform 3 (#USR3) will der Bundesrat diese Privilegien abschaffen
- Dies könnte Unternehmen zum Wegzug aus der Schweiz veranlassen
- Deshalb sollen mit der USR3 die Steuern für alle Unternehmen gesenkt werden
- Zeitgleich sollen - international akzeptierte - Steuervorteile geschaffen werden
- Nur so bleibe man für internationale Firmen attraktiv
- Nach jetzigen Schätzungen zeichnen sich Steuerausfälle von 3 Milliarden CHF pro Jahr ab
- Die Gegner kritisieren, die USR3 biete unnötige Schlupflöcher für Konzerne und Aktionäre
- Um die Verluste auszugleichen, müsse der Staat sparen oder eine höhere Einkommenssteuer erheben
- Es sei also der Mittelstand, der für entstehende Steuerausfälle aufkommen müsse
Mein Votum ist: NEIN
(glp CH sagt JA)
Argumente - warum mein NEIN:
Nein zu undurchsichtigen Steuertricks:
«Zinsbereinigte Gewinnsteuer», «Patentbox» oder «Entlastungsbegrenzung» – darum geht es bei der USR III. Wissen Sie, was diese Begriffe genau bedeuten? Ich nicht! Das ist gewollt: Hinter dem unverständlichen Fachjargon verbergen sich undurchsichtige Steuertricks und Schlupflöcher, die nur Steuerberater, Wirtschaftsanwälte und Bilanzjongleure verstehen. Ein paar wenige Grosskonzerne und ihre Grossaktionäre machen damit Milliarden.
Nein zu neuen Milliarden-Ausfällen:
Die Kosten sind unberechenbar. 2,7 Milliarden pro Jahr sind es sicher: 1,3 Milliarden fehlen beim Bund und 1,4 Milliarden bei Kantonen und Gemeinden. Wegen der neuen und komplizierten Steuertricks, die zusätzlich zur Senkung der Gewinnsteuern wirken, kann es aber auch ein Mehrfaches sein! Dass die tatsächlichen Ausfälle von den Befürwortern im Voraus immer viel zu tief veranschlagt werden, wissen wir spätestens seit der letzten Reform (USR II) von 2008. Hier versprach Herr Rudolf Merz (ex-Bundesrat und FDP-Mitglied) nur über eine Belastung von 80 Milliönchen. In Tat und Wahrheit ist es fast 10 Jahre später, das zig-fache; so wird es auch mit der USR3 sein.
Nein zum Beschiss an der Bevölkerung - ein Ja also für eine ausgewogene Reform - Zeit bleibt bis 2019!
Das Milliarden-Loch, das die USR III in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden reisst, muss gestopft werden. Das geht nur mit Leistungsabbau – zum Beispiel bei der Bildung – und höheren Gebühren und Steuern. Das trifft den Mittelstand, die Angestellten, die Familien, die «normalen» Steuerzahlenden – uns alle! Ein Nein verhindert einen erneuten Beschiss und gibt dem Parlament den Auftrag, eine ausgewogene Reform auf den Weg zu bringen.
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Die Initiative der "Grünen" wurde am 16. November 2012 mit über 108'000 Unterschriften "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie" bei der Bundeskanzlei eingereicht. Diese Initiative läuft auch unter dem Namen "Atomausstiegsinitiative"
Mein Votum ist: JA
(glp CH sagt ebenfalls JA)
Initianten; das WILL die Initiative:
Inhaltlich fordert die Atomausstiegsinitiative das Betriebsverbot für AKW und maximale Laufzeiten von 45 Jahren für bestehende AKW; wenn es die Sicherheit verlangt, müssen AKW auch schon früher abgeschaltet werden. Darüber hinaus fordert die Atomausstiegs-Initiative eine Energiewende, die auf Einsparungen, Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren basiert. Mit Ausnahme der maximalen Laufzeiten für bestehende AKW verfolgt die Initiative somit die gleiche Stossrichtung wie die Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Leider wird hierzu die SVP das Referendum ergreifen; dies macht die Annahme dieser Initiative noch wichtiger.
Blackouts - Stromlücken - Panikmache - Angstmacherei:
NEIN,
überhaupt nicht. Dies sind die emotionalen Themen, die die Gegner zu bewirtschaften wissen. Rationale Argumente sind wenige. Warum soll man die verlustreichen Atommeiler weiterlaufen lassen? Je AKW ca. 500 bis 700 Mio CHF Verlust / Jahr.
WICHTIG:
Heute (13.11.2016) sind Beznau I und Leibstadt vom Netz mit insgesamt einer Leistung von 1,6GW. Any blackouts? Irgendwo kein Strom? Nein, also; pure Angstmacherei und die politischen Gegner bewirtschaften somit ihre Clientel; Axpo, Alpiq etc.
ÜBRIGENS:
Ende 2017 gehen Beznau I (ist schon seit 20 Monaten vom Netz) und Beznau II und Mühleberg vom Netz mit einer Leistung von 1,1 GW. Also viel weniger also aktuell. Somit importieren wir ohnehin bereits alternative Energiequellen: mit Bevorzugung Solar, Wind und zur Ergänzung Atom und Kohle.
In welcher Reihenfolge gehen die AKWs vom Netz:
- Beznau I und II, Mühleberg: bis Ende 2017
- Gösgen: bis 2024 und
- Leibstad: bis 2029
Argumente für ein JA - ¨für einen geordneten und sicheren Ausstieg aus der Atomenergie:
Der geordnete Atomausstieg sorgt für Sicherheit und schützt die Heimat
Trotz Tschernobyl und Fukushima leistet sich die Schweiz mit Beznau I das weltweit älteste AKW. Es steht im 47. Betriebsjahr und hat mit gravierenden Sicherheitsproblemen zu kämpfen, die sich mit keinen Nachrüstungen beheben lassen. Zudem wurde noch nie ein AKW länger kommerziell betrieben als Beznau I – das ist ein gefährliches Feld-Experiment. Auch Mühleberg und Beznau II gehören zu den ältesten AKW der Welt. Zentrale Bauteile wie der Reaktor lassen sich nicht erneuern und altern vor sich hin. Damit ist das Risiko massiv erhöht, dass auch hierzulande ein Unglück geschieht.
Der geordnete Atomausstieg schafft einen vernünftigen Zeitplan für einen schrittweisen Ausstieg. Er setzt der Atomkraft mit 2029 ein Ablaufdatum
Bis ins Jahr 2050 soll unsere Energieversorgung zum grossen Teil auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien basieren. So schreibt es die «Energiestrategie 2050» des Bundesrats vor. Darin fehlen jedoch die Regelungen zur schrittweisen Ausserbetriebnahme der bestehenden alten AKW. Die Initiative schliesst diese zentrale Lücke der Gesetzgebung und sorgt dafür, dass die AKW gestaffelt (2017, 2024 und 2029) vom Netz gehen. Die alte, gefährliche, teure und nicht länger nötige atomare Energieproduktion bekommt mit der Initiative ein sinnvolles Ablaufdatum. Das schafft mehr Sicherheit für die Bevölkerung und eine bessere Planbarkeit für die Energiewirtschaft
Der geordnete Atomausstieg ist machbar. Die neuen Technologien haben sich bewährt
Kaum ein anderes Land ist besser positioniert für die Energiewende als die Schweiz: Zwei Drittel der Stromproduktion sind bereits erneuerbar, ein Drittel müssen wir innert 13 Jahren noch zubauen. Wasserkraft und Solar- und Windkraftwerke ergänzen sich optimal: die in den Stauseen gespeicherte Energie versorgt die Schweiz dann mit Strom, wenn weder Sonne noch Wind verfügbar sind. Die Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien sind vorhanden, praxiserprobt und bezahlbar.
Viele Unternehmen, darunter unzählige KMU aus Industrie und Gewerbe, bauen bereits an dieser Energiezukunft. Sie schaffen Arbeitsplätze und Einkommen in allen Landesregionen. Darauf lässt sich bauen, aber dafür braucht es den geordneten und verbindlichen Atomausstieg.
Uns und unserer Umwelt zuliebe! Und: weil die bürgerliche Mehrheit die Energiestrategie 2050 verwässert hat und ein Abschaltdatum rausgenommen hat - diese Initiative bietet ORDNUNG!
Danke für Ihre JA-Stimme !!!
Nachfolgend die wichtigsten 6 Argumente der Initiativgegner und die treffenden Antworten:
1) Ohne Atomkraftwerke gehen die Lichter aus. Es kommt zu Engpässen in der Stromversorgung. Die Versorgungssicherheit ist nicht mehr gewährleistet
Die Lichter werden in keinem Fall ausgehen. Zum einen deshalb, weil die Schweiz eines der am besten vernetzten Länder Europas ist und jederzeit Strom importieren kann. Und zum andern, weil bei uns in den letzten Jahren die Produktion an erneuerbarer Energie (Solar, Wind, Wasser und Biomasse) so stark zugenommen hat, dass ein AKW von der Grösse Mühlebergs schon ersetzt ist. Ausserdem warten auf der Liste der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) rund 55 000 Kraftwerksprojekte mit einer Gesamtproduktion von über 10 Terawattstunden auf Bau oder Finanzierung. Zusammen mit den schon gebauten Anlagen könnte man schon heute mehr als die Hälfte des Atomstroms ersetzen. Wir müssen nur wollen.
2) Wenn wir die AKW abstellen, müssen wir dreckigen Strom aus Europa importieren. Das macht uns vom Ausland abhängig und bewirkt, dass die Klimaziele nicht erreicht werden
Wir haben nicht nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wie jeder Einzelhaushalt kann auch die Schweiz als Land beschliessen, nur Strom aus erneuerbarer Energie zu kaufen. Wenn wir parallel dazu unser Potenzial an einheimischen erneuerbaren Energien ausschöpfen, wird die Abschaltung des letzten AKWs im Jahr 2029 unsere Unabhängigkeit sogar erhöhen, denn Uran müssen wir ja auch importieren. Kommt dazu, dass unsere Stromversorger im Ausland so viele erneuerbare Anlagen hinzugebaut haben, dass damit zwei Schweizer Atomreaktoren überflüssig geworden sind. Der Atomausstieg ändert im Übrigen nichts daran, dass unsere Nachbarländer ihre fossilen Kraftwerke in den nächsten Jahren abschalten müssen, um ihre Klimaziele zu erreichen.
3) Bei einer Annahme der Initiative werden die AKW-Betreiber Schadenersatz fordern. Wir zahlen das doppelt: mit unseren Steuern und höheren Stromkosten. So wird Volksvermögen vernichtet
Ein wichtiger Faktor ist die Stromschwemme in Europa. Deswegen sind die Preise gefallen und deswegen sind die AKW nicht mehr rentabel. Das hat aber mit der Initiative nichts zu tun. Für unrentable Kraftwerke wird es keinen Schadenersatz geben. Die Stromschwemme kann man reduzieren, indem man Kraftwerke abschaltet und stilllegt. Die Initiative leistet also einen Beitrag zu einer Erholung am Strommarkt – und hilft damit insbesondere der Schweizer Wasserkraft. Ein geordneter Ausstieg ist zudem günstiger als ein ungeordneter, wie das Beispiel Beznau zeigt. Und extrem viel günstiger als ein GAU.
4) Wie können wir auf AKW verzichten, wenn wir immer mehr Strom verbrauchen? Bevölkerung und Wirtschaft wachsen, Wärmepumpen und Elektromobilität brauchen zusätzlichen Strom.
Die Schweiz verbraucht heute trotz Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum noch immer ungefähr gleich viel Strom wie vor 10 Jahren. Das Energiesparpotenzial ist trotz technologischer Fortschritte nach wie vor bei weitem nicht ausgeschöpft, beispielsweise in der Gebäudetechnik. Dass zusätzliche Wärmepumpen und die Elektrifizierung des Verkehrs den Stromverbrauch erhöhen, ist richtig. Weil aber immer noch jede dritte Kilowattstunde verschwendet wird, kann dieser Mehrverbrauch kompensiert werden. Ausserdem wird die Stromproduktion aus einheimischen erneuerbaren Energiequellen in den nächsten Jahren deutlich zunehmen
5) Ein Stromsystem aus hundertprozentig erneuerbaren Energiequellen ist gar nicht möglich, denn es brauchte immense Speicher, um den unregelmässig anfallenden Solar- und Windstrom auszugleichen.
Mit den Stauseen in den Alpen besitzt die Schweiz bereits grosse Energiespeicher. Ausserdem ist sie bestens mit Europa vernetzt. Berechnungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zeigen, dass ein Stromsystem aus hundertprozentig erneuerbaren Energiequellen machbar ist. Für kurzfristige lokale Überschüsse gibt es kostengünstige Lösungen. Und neue Technologien wie Smart Grids, welche Produktion und Verbrauch aufeinander abstimmen, haben ein nicht zu unterschätzendes Potenzial.
6) Auch erneuerbare Energien belasten die Umwelt.
Das stimmt! Energie einzusparen ist deshalb immer noch die beste Lösung. Zwischen den Energieträgern gibt es jedoch beträchtliche Unterschiede: Atomstrom hat über den ganzen Zyklus hinweg gesehen – also von der Förderung der Rohstoffe bis zum Recycling oder zur Entsorgung der Abfälle – eine viel schlechtere Umweltbilanz als alle erneuerbaren Energieträger. Zudem ist die Frage der Endlagerung des Atommülls weiterhin nicht gelöst.
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Änderung des Asylgesetzes
April 17, 2016
Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes "Asylreform".
Mein Votum ist: JA
(glp CH sagte am 30. April 2016 ebenfalls JA)
Initianten:
Die rechtsbürgerliche Volkspartei SVP hatte das Referendum ergriffen mit dem Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen.
Argumente für ein JA:
Für Schutzbedürftige Hilfe - für Asylsuchende ohne Asylgrund = Ausreise:
Gerechte und auch beschleunigte Verfahren, die auch abschreckende Wirkung haben. Künftig soll die Mehrheit der Asylanträge in den Bundeszentren bearbeitet werden, in denen alle Beteiligten unter einem Dach sind.
Das ganze Verfahren unter einem Dach:
Dank der Asylgesetz-Revision sollen künftig 60 Prozent der Asylverfahren in Bundeszentren abgewickelt werden (sie werden also nicht mehr auf die Gemeinden verteilt). Alle wichtigen Akteure befinden sich unter einem Dach und alle Verfahrensschritte werden am selben Ort durchgeführt. Das erleichtert die Koordination aller Beteiligten und spart Kosten und Zeit
Schnellere Integration von "wahren" Flüchtenden:
Die durch die Asylgesetz-Revision beschleunigten Verfahren führen dazu, dass anerkannte Flüchtlinge früher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Weniger Verfahrensfehler und Rekurse dank Rechtsvertretung und Beratung:
Bei der Rechtsvertretung handelt es sich weder um Rechtsanwälte, noch sind sie gratis. Bei einem JA zur Asylgesetz-Revision wird den Asylsuchenden für das Asylverfahren eine Rechtsvertretung sowie eine Beratung über das Asylverfahren zur Verfügung gestellt.
Die "Gratis-Anwälte" sind eigentlich "Beschleunigungsanwälte", sagte Philipp Müller FDP, denn Dank Fallpauschalen werden keine aussichtslose Verfahren weitergezogen. Die schnelleren Verfahren sind auch der Schlüssel für einen konsequenten Wegweisungsvollzug bei abgelehnten Gesuchen.
Weiter meint auch Philip Müller FDP, dass die raschen Verfahren den Anreiz senken, überhaupt in der Schweiz ein aussichtsloses Asylgesuch zu stellen.
Weniger Kosten:
Gemäss der AZ Nordwestschweiz vom 18. April 2016 (Herr Jonas Schmid) rechnet der Bund mit 300 Millionen CHF für den Bau neuer Bundeszentren (6 Zentren mit je 5'000 Plätzen); dazu kommen zusätzlich Personalkosten. Mittelfristig sollen so jährlich 110 Millionen CHF gegenbüer dem heutigen System gespart werden.
Mit diesem Asylgesetz wollen wir das Asylwesen voranbringen und nicht weiter blockieren - eine Patt-Situation auf Jahre hinaus brauchen wir nicht. Oder wollen Sie mit einem Nein das
Botschaftsasyl (bei einem Nein)
wieder einführen? Im Sommer 2013 wurde u.a. das sogennante Botschaftsasyl von 78% des Souveräns abgeschafft. Sollte bei dieser Änderung des Asylgesetztes ein Nein resultieren, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab 2019 dieses Botschaftsasyl wieder eingeführt (weil das geltende Gesetz nur bis 2019 gültig ist). Und Philipp Müller (FDP-Ständerat AG) weiter: "Es ist absolut illusorisch zu glauben, dass das Botschaftsasyl europaweit weider eingeführt wird". Somit wäre die Schweiz ab 2019 das einzige europäische Land, dass das Botschaftsasyl hätte.
Was dies bedeuten würde ist klar: viele Fluchtwillige würden über die Schweizer Botschaft Antrag stellen. Wollen wir das? Ich nicht.
Nichts ist perfekt - aber schauen wir vorwärts!
Die Asylgesetzrevision ist zwar nicht perfekt; doch wer einen Beitrag zu einem besseren Asylwesen will, statt mit Schein-Argumenten Verweigerungspolitik zu betreiben, soll bei dieser Asylgesetzrevision JA stimmen.
Konsens statt Nonsens!
Das Asylwesen voranbringen statt blockieren!
Danke für Ihre JA-Stimme !!!
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Oder wie sie genau bezeichnet wird: "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer".
Mein Votum ist: NEIN
(glp CH und glp AG lehnen diese VI ebenfalls ab)
Warum "Durchsetzung"?
Die SVP hatte diese Initiative ergriffen, lang bevor das Parlament die angenommene Ausschaffungsinitiative vom Herbst 2010 fertig debatiert hatte. Grund: Die Härtefallklausel resp. die Verhältnismässigkeit wurde im Initiativetext explizit ausgeschlossen aber später vom Parlament als "einzige" Abweichung zum Volksentscheid beschlossen. Die SVP war nicht einverstanden damit, darum diese "Durchsetzungsinitiative". Sie möchte klar, dass gemäss eine definiterten Deliktkatalog die Kriminellen AUTOMATISCH ausgewiesen werden.
Argumente für ein NEIN:
Die Schweiz ist ein Rechtstaat:
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Ermessensspielraum:
Ziel der Durchsetzungsinitiative ist es, das richterliche Ermessen bei der Beurteilung der ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten vollständig auszuschalten. Die Gerichte sollen verpflichtet werden, ohne Rücksicht auf die betroffene Person, ihre persönlichen Verhältnisse und die Höhe der Strafe die Ausweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu verfügen. Den Richterinnen und Richtern wird dadurch verboten, ihrer ureigenen Pflicht zur Berücksichtigung der gesamten Umstände nachzukommen.
-
Verhältnismässigkeitsprinzip / Gewaltentrennung:
Damit werden die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben, insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Gewaltenteilung und die Geltung der Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung. Die Initiative steht auch im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen, vor allem zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union.
-
Diskriminierung der "Secondos":
Die Durchsetzungsinitiative verlangt nach ihrem klaren Wortlaut, auch in der Schweiz geborene und hier aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Kontakt zum Herkunftsland ihrer Eltern pflegen („Secondos“), mit den Kriminaltouristen in einen Topf zu werfen. Das betrifft eine bedeutende Gruppe junger Menschen, widerspricht dem Gleichheitsprinzip und ist unserer freiheitlichen Rechtsordnung unwürdig.
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Ausschaffungshandbuch als "Neu revidierte Bundesverfassung":
Die Bundesverfassung wurde 1999 einer Totalrevision unterzogen, um wieder lesbar und für die Bürger und Bürgerinnen verständlich zu sein. Durch die von der Durchsetzungsinitiative vorgeschlagenen detaillierten Bestimmungen wird sie zu einem Ausschaffungshandbuch abgewertet.
-
Verschärfung mit "Ausschaffungsinitiative" bereits verabschiedet:
Die vom Parlament bereits verabschiedete Revision des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der von Volk und Ständen im November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative verschärft die ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten, erlaubt jedoch den Gerichten im Einzelfall, die Grundsätze unserer Verfassungsordnung zu beachten. Sie kann nach der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative in Kraft treten.
Ferner:
- Massloser Etikettenschwindel auf Kosten 1/4 der Schweizer Bevölkerung
- Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist viel härter als die SVP forderte
- Ausführungsgesetze gehören nicht in die Verfassung; mit einem Ja würde das Parlament ausgehebelt und die Justiz zu einer Farce verkommen. Es ist unabdingbar, an unserer über 100-jährigen bewährten Gewaltentrennung (Judikative = Gesetz; Legislative = Gesetzgebende Gewalt und Exekutive = Ausführende Gewalt) festzuhalten
- Auch viele SVP Politiker sind dagegen
- Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention wird praktisch unvermeidlich
- Die Durchsetzungsinitiative stelle einen Missbrauch des Instruments der Volksinitiative dar, da der Initiativtext eine genaue Bestimmung vorsieht. Damit bleibt kein Spielraum für das Parlament. Dieses sollte jedoch die genaue Umsetzung vornehmen.
Besten Dank für Ihr NEIN am 28. Februar 2016
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Ziel ist es, dei Anzahl Embryonen bei künstlicher Befruchtung zu regeln, sowie die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz zu erlauben - sprich: Änderung des Verfassungsartikels zur Fortplanzungsmedizin und Gentechnoligie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik).
Mein Votum ist: JA
(glp CH und glp AG sagen ebenfalls Ja)
Ausgangslage / Bisher:
Die bisherige Beschränkung von 3 Embryonen pro künstlicher Befruchtung wird auf 12 erhöht. Das Gebot, dass alle transferierbaren Embryonen übertragen werden müssen, wird ausser Kraft gesetzt und eine Aufbewahrung der Embryonen für einen späteren Transfer erlaubt
Embryonen können neuerdings vor dem Einsetzen in die Mutter auf genetische Erbkrankheiten untersucht werden. Die Auswahl eines entwicklungsfähigen Embryos für die Einsetzung in die Mutter wird erlaubt.
Argumente für ein JA:
a) Die Gesetzesänderung ist eine massvolle Weiterentwicklung der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz
b) Die PID (Präimplantationsdiagnostik) wäre künftig für Paare mit schweren Erbkrankheiten möglich oder für Paare, die auf natürliche Weise kein Kind bekommen können
c) Optimale Kinderwunschbehandlung für betroffene Paare in der Schweiz anstatt im Ausland
d) Eigenverantwortung der Eltern stärken und unnötige Schwangerschaftsabbrüche vermeiden
e) Mutter und Kind vor unnötigen gesundheitlichen Risiken schützen
f) Mit der gezielten Auswahl eines Embryos für die künstliche Befruchtung können ungewollte Mehrlingsschwangerschaften verhindert werden
g) Die Voraussetzungen für die PID blieben streng. So sei es auch in Zukunft nicht erlaubt, Embryonen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Merkmale auszuwählen. Die Angst vor «Designerbabys» sei deshalb unbegründet, wird Bundesrat Alain Berset sagen (NZZ 11.4.16 - Herr Jan Flückiger)
Danke für Ihre JA-Stimme !!!
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Ausgangslage:
Die familienergänzende Kinderbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung und verbessert die gesellschaftliche Integration der Kinder. Die Chancen auf eine erfolgreiche Schulzeit und spätere Erwerbstätigkeit verbessern sich.
Volksinitiative Kanton AG:
Vorlage 6b - Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG) vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag)
Meine Votum: JA
Schwerpunkte:
- Betreuungsangebote bis Ende der Primarschule
- Der Gemeinderat legt die Eckwerte der Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten fest
- Höhere Gemeindeautonomie
- Finanzierung durch: Erziehungsberechtigte, Gemeinden und Kanton
Der Gegenvorschlag ist anzunehmen (JA) und die Volksinitiative ist aus meiner Sicht abzulehnen (NEIN).
Danke für Ihre Ja-Stimme.
Hauptgrund:
Ich gewiche den föderalistischen Gedanke höher und bin für eine stärkere Gemeindeautonomie.
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